Privatinsolvenz

Privatinsolvenz – der Weg aus den Schulden

Einen Kredit aufzunehmen ist relativ einfach, aber die Schulden dann auch wieder zu begleichen, gestaltet sich für immer mehr Menschen sehr schwer. Nicht selten kommt es zu einer Überschuldung, die nicht mehr zu überblicken ist und was dann folgt, ist der Weg in die Privatinsolvenz. Aber was genau ist eine Privatinsolvenz und wie funktioniert sie? Eine private Insolvenz kann dabei helfen, das Konto wieder ins Plus zu bringen.

Der freiwillige Schuldenerlass

Der erste Schritt in eine Privatinsolvenz ist der sogenannte freiwillige Schuldenerlass. Wer diese Option anstrebt, der muss alles auf den Tisch legen, alle Mahnungen, Rechnungen und auch alle Kreditverträge müssen vollständig präsentiert werden. Mit der Hilfe eines Schuldenberaters oder auch zusammen mit einem Anwalt wird versucht, mit den Gläubigern über einen Schuldenerlass zu verhandeln. Bevor es so weit kommt, muss zunächst ein Schuldenplan gemacht werden. Auf diesem Plan muss ersichtlich sein, wie hoch die Verbindlichkeiten des Schuldners wirklich sind und es werden auch immer Möglichkeiten gesucht, ob die Schulden zumindest zu einem Teil aus eigener Kraft getilgt werden können. Alles, was verwertbar ist, muss verkauft werden und das heißt, der Schuldner muss sich unter Umständen auch von seinem Auto trennen.

Der Gang vor den Richter

Ein weiterer Schritt in Richtung Privatinsolvenz ist der Gang zum Amtsgericht. Hier kann der Schuldner noch einmal versuchen, seine Gläubiger dazu zu bewegen, ihm einen Teil der Schulden zu erlassen. Wenn sich die Hälfte der Gläubiger auf einen freiwilligen Schuldenerlass einlässt, dann kann der Schuldner etwas zuversichtlicher in die Zukunft schauen. Weigern sich die Gläubiger aber, dann muss ein Treuhänder vom Gericht bestellt werden, das kann ein Anwalt, aber auch ein Steuerberater sein. Der Anwalt oder der Steuerberater prüft dann akribisch, welche Schulden wo noch beglichen werden müssen und veräußern die Wertsachen, die der Schuldner noch besitzt. Der Erlös wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt. Wenn es aber keine verwertbaren Dinge mehr gibt, dann ordnet der Richter eine Restschuldbefreiung an und der eigentliche Weg in die Privatinsolvenz beginnt.

In sechs Jahren schuldenfrei

Sechs Jahre dauert eine Privatinsolvenz für einen erwachsenen Schuldner. Gerechnet wird die Zeit ab der Insolvenzeröffnung und in diesen sechs Jahren, die die Privatinsolvenz dauert, muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben. Das heißt, wenn der Schuldner ein Einkommen hat, das über 1.030,- Euro liegt, dann darf er nur diesen Betrag behalten. Eine Privatinsolvenz bedeutet immer: Es müssen harte Auflagen erfüllt werden, bis die Schulden endgültig getilgt sind.